§ 1 Allgemeines
LEaF Translations Lucy Pembayun („Übersetzerin“), Popeshead Court Offices, Peter Lane, York, YO1 8SU, Vereinigtes Königreich von Großbritannien bietet Übersetzungsleistungen an. Diese Leistungen umfassen das Übersetzen von Texten in deutscher Sprache in die englische Sprache („Übersetzungen“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Übersetzerin gegenüber ihren Vertragspartnern für Übersetzungen. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner („Auftraggeber“) haben keine Geltung.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Übersetzerin erstellt auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.
2. Das Angebot kann vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden, wenn von den Parteien nichts abweichendes vereinbart wurde.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber überlässt der Übersetzerin kostenlos ein Exemplar des zu übersetzenden Textes („Manuskript“).
2. Der Auftraggeber lässt der Übersetzerin sämtliche für die Übersetzung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, das heißt vor Beginn der vereinbarten Bearbeitungszeit, zukommen.
3. Das Manuskript selbst muss den allgemein gültigen Sprachregeln entsprechen.
4. Der Auftraggeber erklärt, Inhaber der Rechte an dem Manuskript zu sein. Der Auftraggeber stellt die Übersetzerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich Rechtsverfolgungskosten wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Manuskript frei.
5. Übersetzungen werden von Auftraggeber mit dem Zusatz versehen, dass ausschließlich der deutsche Text und nicht die Übersetzung rechtlich bindend ist.
6. Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Fachterminologie im Rahmen von Fachtexten, hat der Auftraggeber die Übersetzerin mit der entsprechenden Terminologie auszustatten, ansonsten kann lediglich die allgemein übliche Sprache bei der Übersetzung Verwendung finden.
7. Missachtet der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, haftet die Übersetzerin nicht für daraus resultierende Mängel der Übersetzung.
§ 4 Pflichten der Übersetzerin
1. Die Übersetzerin kann sich zur Übersetzung geeigneter Dritter bedienen.
2. Die Parteien vereinbaren individuell, in welchem Stil die Übersetzung erfolgen soll, also wörtlich oder sinngemäß. Jeder Übersetzung erfolgt nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
3. Die Übersetzerin behandelt sämtliche ihr zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich und verpflichtet sich, diese Pflicht an etwaige Dritte weiterzuleiten.
§ 5 Änderungen
Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen am Manuskript vor, ist die Übersetzerin berechtigt, die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit. Durch die Änderungen entstandene Mehrarbeit ist durch den Auftraggeber entsprechend des jeweiligen Aufwandes gesondert zu vergüten.
§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten
1. Soweit zugunsten der Übersetzerin in Ausübung der Übersetzung Urheberrechte oder ähnliche Schutzrechte entstehen, überträgt sie diese Rechte dem Auftraggeber mit Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber. Die Übertragung erfolgt räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und umfasst das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Übersetzung.
2. Im Falle der Verlängerung der gesetzlichen Schutzfrist durch den Gesetzgeber, gilt dieser Vertrag auch für den Verlängerungszeitraum.
3. Sofern der Auftraggeber selbst Änderungen an der Übersetzung vornimmt, ist die Haftung der Übersetzerin für die Übersetzung ausgeschlossen.
§ 7 Ablieferung Übersetzung
1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, die Übersetzung dem Auftraggeber als Word Dokument per E-Mail abzuliefern.
2. Etwaige Abgabefristen vereinbaren die Parteien individuell.
3. Wird eine vereinbarte Frist nicht eingehalten, hat der Auftraggeber der Übersetzerin eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach dem Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
4. Sofern während des bereits begonnenen Übersetzungsprozess das Manuskript geändert wird, sind vereinbarte Fristen nicht bindend.
5. Die Übersetzerin ist zur Speicherung der Übersetzung berechtigt.
§ 8 Beanstandungen an der Übersetzung
1. Beanstandet der Auftraggeber die Übersetzung als nicht den Anforderungen des § 3 entsprechend, teilt er dies der Übersetzerin innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der vollständigen Übersetzung unter Angabe von Gründen im Einzelnen mit.
2. Beanstandungen sind nur in angemessenen Fällen statthaft, d.h. bei fehlerhaften Übersetzungen oder grammatikalischen Fehlern.
3. Im Falle fehlender oder nicht fristgemäßer Beanstandung, gilt die Übersetzung als abgenommen.
4. Behebt der Übersetzer die beanstandeten Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Für Mängel am Manuskript haftet der Auftraggeber, insbesondere für unrichtige, unvollständige und unleserliche Angaben, die zu Verzögerungen oder Übersetzungsmängeln führen.
§ 9 Haftung
1. Alle Leistungen werden von der Übersetzerin sorgfältig ausgeführt. Die Übersetzerin haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflicht ist die Übersetzung des Manuskripts in die englische Sprache. Für den jeweiligen Verwendungszweck wird nicht gehaftet, so wird insbesondere kein wirtschaftlicher Erfolg seitens der Übersetzerin geschuldet. Ebenso haftet die Übersetzerin auf Schadensersatz bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Übersetzerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz ausgeschlossen.
2. Die Übersetzerin haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf dreifache des Rechnungswertes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Übersetzerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Rechnungswert beschränkt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Übersetzerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Vergütung
1. Die Übersetzerin erhält für ihre Tätigkeit und für die Übertragung sämtlicher Rechte gemäß § 4 als Gegenleistung eine Vergütung deren Höhe die Parteien individuell vereinbaren.
2. Die Übersetzerin ist berechtigt eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung bei Abschluss des Vertrages zu verlangen.
3. Die Parteien können individuelle Ratenzahlungen vereinbaren.
4. Soweit die Übersetzerin nachweist, dass sie mehrwertsteuerpflichtig ist, zahlt der Auftraggeber die auf die Vergütung anfallende Mehrwertsteuer zusätzlich.
5. Die Vergütung wird, sofern die Parteien nichts abweichendes vereinbaren, spätestens bei Ablieferung der Übersetzung fällig. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung.
6. Unterbleibt die Verwertung aus Gründen, die nicht bei der Übersetzerin liegen, so behält die Übersetzerin ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Ziffer 1.
7. Der Auftraggeber ist zur anteiligen Vergütung der Übersetzung verpflichtet, sofern es nicht zur Fertigstellung aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages kommt.
8. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, ist seine Schuld mit 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 11 Urheberbenennung, Referenz
1. Sofern die Parteien nichts abweichendes vereinbaren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Übersetzerin auch ohne dessen ausdrückliche Anweisung in angemessener Weise als Urheber der Übersetzung des Werkes zu nennen.
2. Die Übersetzerin ist berechtigt, den Auftraggeber als ihre Referenz für Eigenwerbung öffentlich zu nennen.
§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Dieser Vertrag unterliegt hinsichtlich seines Zustandekommens und in allen seinen Wirkungen ausschließlich Englischem Recht.
2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, York.
§ 13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen aus diesem Vertrag berührt den restlichen Vertrag nicht in seiner Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.